{"id":3743,"date":"2006-02-09T12:15:00","date_gmt":"2006-02-09T11:15:00","guid":{"rendered":"http:\/\/eurowerkstatt-jena.de\/?page_id=3743"},"modified":"2023-06-09T12:40:57","modified_gmt":"2023-06-09T10:40:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eurowerkstatt-jena.de\/en\/photo-gallery\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Eurowerkstatt Jena e.V.<br>Satzung<br>vom 06.01.2006, mit Nachtrag vom 09.02.2006, zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss vom 09.03.2022<br>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen \u201eEurowerkstatt Jena\u201c. Er hat seinen Sitz in Jena und soll in das<br>Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name des<br>Vereins &#8222;Eurowerkstatt Jena e.V.&#8220;.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze der T\u00e4tigkeit<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br>&#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Zwecke sind:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>a. F\u00f6rderung der Jugendhilfe,<br>b. F\u00f6rderung von Bildung und Forschung,<br>c. F\u00f6rderung der regionalen Entwicklung,<br>d. F\u00f6rderung der internationalen Zusammenarbeit.<br>Der Satzungszweck wird durch schulische und au\u00dferschulische Angebote f\u00fcr Kinder und Jugendliche<br>sowie durch Weiter- und Fortbildungsangebote f\u00fcr Erwachsene erf\u00fcllt. Die Bildungsma\u00dfnahmen<br>beinhalten neben sozialen und beruflichen vor allem interkulturelle Kompetenztrainings. Durch diese<br>Angebote sollen M\u00f6glichkeiten geschaffen werden, den kulturellen Austausch verschiedener<br>Nationalit\u00e4ten und Kulturen zu bef\u00f6rdern und zu unterst\u00fctzen, damit die Chancen eines geeinten Europas<br>f\u00fcr junge Menschen und Erwachsene begreifbar und nutzbar werden.<br>Die Ergebnisse und der Bedarf der weiteren Angebote werden durch europ\u00e4ische Forschungsprojekte<br>dargestellt und erschlossen. Die F\u00f6rderung der regionalen Entwicklung in dem Gro\u00dfraum Jena wird durch<br>Erschlie\u00dfung neuer Gebiete f\u00fcr europ\u00e4ischen Projekte angestrebt. Dabei spielen die Jenaer<br>st\u00e4dtepartnerschaftlichen Beziehungen eine strategische und priorisierende Rolle.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\">\n<li>Der Verein wahrt parteipolitische Neutralit\u00e4t. Er r\u00e4umt den Angeh\u00f6rigen aller V\u00f6lker und Rassen gleiche<br>Rechte ein und vertritt den Grundsatz religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz.<br>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person<br>durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig<br>hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten<br>entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer<br>Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26 a EstG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Entscheidungen \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Absatz 5 trifft der Vorstand.<br>Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung<br>oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen.<br>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br>Dem Verein kann jede nat\u00fcrliche Person als Mitglied angeh\u00f6ren. Sie k\u00f6nnen dem Verein als ordentliches<br>Mitglied oder als F\u00f6rdermitglied beitreten. Entsprechende Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden in einer gesonderten<br>Beitragsatzung bestimmt. jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bed\u00fcrfen der<br>Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s. Stimmberechtigte Mitglieder sind Mitglieder in Versammlungen<br>erst ab Vollj\u00e4hrigkeit.<br>Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. \u00dcber die<br>Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begr\u00fcndet zu werden. Gegen eine<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftliche Beschwerde eingelegt<br>werden, \u00fcber die durch die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung entschieden wird. Die<br>Beschwerdeentscheidung wird schriftlich mitgeteilt, ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.<br>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:<br>a) Austritt<br>b) Ausschluss<br>c) Tod<br>d) L\u00f6schung des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt muss dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt werden. Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt<br>einen Monat zum Schluss des Kalenderjahres.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen, die in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereines versto\u00dfen hat sowie<br>Mitglieder, die nicht innerhalb eines Jahres (12 Monate) ihren Beitrag gezahlt haben, k\u00f6nnen aus dem<br>Verein ausgeschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2\/3<br>Mehrheit. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich<br>hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss des Ausschlusses ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem<br>auszuschlie\u00dfenden Mitglied schriftlich bekannt zu machen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss<br>kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Berufung eingelegt werden. Bei rechtzeitiger<br>Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung<br>dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird<br>Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter des<br>Ausschlie\u00dfungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Anspr\u00fcche aus dem bestehenden<br>Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf bestehende Forderungen.<br>\u00a7 6 Rechte und Pflichten<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes, an den Veranstaltungen des Vereins<br>teilzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den weiteren Ordnungen des Vereins<br>sowie den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung zu verhalten. Die Mitglieder sind zur<br>gegenseitigen R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<br>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Die Organe des Vereins sind:<br>a) die Mitgliederversammlung<br>b) der Vorstand und<br>c) der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n\n\n\n<li>Die Organe des Vereins (\u00a7 8) \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<br>\u00a7 8 Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Sie<br>vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Alle drei sind einzeln vertretungsberechtigt. Der<br>Vorstand kann bei Bedarf durch maximal drei Vereinsmitgliedern erweitert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer<br>Vorstand gew\u00e4hlt ist. Bei vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes bestimmt der<br>Gesamtvorstand ein Ersatz-Vorstandsmitglied bis zur n\u00e4chsten Mitgliedervollversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der<br>Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt<br>der Beschluss als abgelehnt. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die Angelegenheiten des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>und berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. Er sorgt f\u00fcr die Erstellung des Jahres-<br>und Haushaltsplanes sowie f\u00fcr die Abrechnung und die Erstellung des Jahresberichtes.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"4\">\n<li>Von den Vorstandssitzungen werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden bzw. seinem<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Beauftragten und dem zu bestimmenden Schriftf\u00fchrer unterzeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"5\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden oder einen durch ihn Beauftragten einberufen<br>und geleitet.<br>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung hat jedes<br>ordentliche Mitglied eine Stimme. Die \u00dcbertragung der Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf andere Mitglieder<br>ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen<br>im Verein t\u00e4tigen Personen obliegen. Sie ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr:<br>o Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<br>o Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br>o Genehmigen des Jahres- und Haushaltsplanes<br>o Wahl und Entlastung des Vorstandes<br>o Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br>o Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern<br>o Festsetzung der H\u00f6he von Mitgliedsbeitr\u00e4gen sowie deren F\u00e4lligkeiten<br>o Satzungs\u00e4nderungen<br>o Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt; sie sollte im 1. Quartal des<br>Kalenderjahres durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher<br>Einladung. F\u00fcr den Nachweis der frist- und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung reicht die Absendung der<br>schriftlichen Einladung aus. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung<br>muss eine Frist von mindestens zwei und h\u00f6chstens vier Wochen liegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Die<br>Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied sp\u00e4testens zum Beginn der Sitzung bekannt<br>gibt. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen bereits mit der Einladung w\u00f6rtlich mitgeteilt und<br>k\u00f6nnen nicht sp\u00e4ter beantragt werden. Dringlichkeitsantr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind<br>ausgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde und<br>mindestens 1<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\/3 der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet die einfache<br>Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht;<br>Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"7\">\n<li>Satzungs\u00e4nderungen sowie \u00c4nderungen des Vereinszwecks erfordern eine Anwesenheit von<br>mindestens 3\u20444 der Mitglieder sowie eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von wenigstens einer<br>Stimme der stimmberechtigten Anwesenden beantragt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gestellt werden:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>a) von jedem erwachsenen Mitglied<br>b) vom Vorstand<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"10\">\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn das<br>Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 1<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich und<\/p>\n\n\n\n<p>unter Angabe der Gr\u00fcnde fordern.<br>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem<br>Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse \/ Konten des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege<br>mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragen bei<br>ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Schatzmeisters und des \u00fcbrigen<br>Vorstandes.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet eine hierf\u00fcr eigens einzuberufende Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfordern eine Anwesenheit von mindestens 3\u20444 der Mitglieder sowie eine<br>Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung f\u00e4llt<br>das Verm\u00f6gen des Vereins soweit es bestehende Verbindlichkeiten \u00fcbersteigt, der \u201eKindersprachbr\u00fccke<br>Jena e.V.\u201c zu, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Zweck der F\u00f6rderung zu verwenden hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Wird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit<br>einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, wodurch die unmittelbare ausschlie\u00dfliche Verfolgung des<br>bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das<br>Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber.<br>\u00a7 12 Inkrafttreten<br>Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregisterin Kraft.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Jena, den 9. 2. 2006<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eurowerkstatt Jena e.V.Satzungvom 06.01.2006, mit Nachtrag vom 09.02.2006, zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss vom 09.03.2022\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr a. F\u00f6rderung der Jugendhilfe,b. F\u00f6rderung von Bildung und Forschung,c. F\u00f6rderung der regionalen Entwicklung,d. F\u00f6rderung der internationalen Zusammenarbeit.Der Satzungszweck wird durch schulische und au\u00dferschulische Angebote f\u00fcr Kinder und Jugendlichesowie durch Weiter- und Fortbildungsangebote f\u00fcr Erwachsene erf\u00fcllt. 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